Fairtradesiegel

Dritte-Welt-Laden GmbH

Ein für Fairen Handel im Zentrum Berlins
In Erinnerung Ihr ehemaliger Weltladen im Glockenturm der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche

Ein Herz für Fairen Handel

Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 11:00 bis 19:00 Uhr
Sonnabend 11:00 bis 19:00 Uhr

Urkunde 2016

Definition Fairer Handel
Der Faire Handel ist "eine Handelspartnerschaft, die auf Dialog, Transparenz und Respekt basiert, und nach größerer Gleichheit im internationalen Handel strebt."

(FINE 2001)

Der Faire Handel bietet den benachteiligten Produzenten und Arbeitern in den Enwicklungsländern bessere Handelsbedinungen und schützt ihre Rechte.

Die Akteure des Fairen Handels zahlen für Produkte, die unter der Einhaltung der Fairtrade-Standards hergestellt werden, höhere Preise. Anders als Spenden, die im Allgemeinen punktuell erfolgen und die schlimmste Not sofort lindern sollen, setzt der Faire Handel auf die Entwicklung der Produzenten und versucht Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.

Fairtrade-Standards
Die Fairtrade-Standards beschreiben die Kriterien, nach denen die Produkte produziert bzw. hergestellt und vertrieben werden sollen. Die Kriterien beziehen sich dabei sowohl auf soziale, ökonomische als auch Ökologische Aspekte der Produktion.
Zu den wichtigsten Standards gehören:

Zahlung eines "fairen Preises"
Die Fairtrade-Standards sehen die Zahlung eines fairen Preises vor. Dieser Preis setzt sich aus einem produktspezifischen Mindestpreis, einer verbindlichen Fairhandelsprämie sowie einem Biozuschlag, sofern es sich um ökologisch hergestellte Produkte handelt, zusammen. Der Mindestpreis wird in Verhandlungen zwischen den Produzentenvertretern, den Siegelinitiativen der jeweiligen Länder und den Importeuren festgelegt. Dieser wird dabei so bemessen, dass er sämtliche Kosten für die Produktion deckt und den Produzenten eine menschenwürdige Existenz ermöglicht.
Die zusätzlich zu dem Mindestpreis gezahlte Fairhandelsprämie soll für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung eingesetzt werden, um die Lebensbedingungen vor Ort zu verbessern. Dabei sehen die Standards vor, dass über die Prämienverwendung im Einzelnen entweder von einer demokratisch gewählten Arbeitnehmervertretung oder einem demokratisch eingesetzten Kleinbauerngremium entschieden wird. Durch dieses Vorgehen wird sichergestellt, dass die Lohnarbeiter und Angestellten demokratisch an Entscheidungen der Organisation beteiligt sind.

Arbeitsrechtliche Standards
Die arbeitsrechtlichen Standards beinhalten, dass die Unternehmen alle in den Produzentenländern geltenden nationalen Gesetze und Bedingungen sowie die Kernarbeitsnormen der ILO einhalten. Zu den Normen zählen dabei u.a. das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, das Verbot der Diskriminierung, die Gleichberechtigung und das Zugestehen von gewerkschaftlicher Organisation.

Direkter Handel
Die Standards sehen vor, dass der Handel direkt, dass heißt nach Möglichkeit ohne Zwischenhändler, erfolgt. Durch die Minimierung der Anzahl bzw. der Ausschaltung der Zwischenstufen wird gewährleistet, dass ein höherer Anteil des Verkaufspreises den Produzenten zu Gute kommt.

Langfristige Handelsbeziehungen
Die Standards des fairen Handels sehen langfristige Handelsbeziehungen zwischen den Produzenten und den Importeuren vor, diese sind erforderlich, weil Produkte häufig zunächst entwickelt oder modifiziert werden müssen, bevor sie sich auf dem Markt absetzen lassen. Das ist teilweise mit erheblichen Investitionen verbunden, die sich erst nach der Markteinführung amortisieren.

Produkt- und Qualitätsberatung
Die Standards sehen vor, dass die Importeure des fairen Handels die Produzenten dahingehend beraten, dass sie ihre Produkte wettbewerbsfähig machen und den Marktgegebenheiten anpassen. Die Produzenten erhalten von den Importeuren regelmäßig Rückmeldung über den Erfolg ihrer Produkte auf den Absatzmärkten und ggf. Informationen über bestehende Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und Markttrends.

Wie wird die Einhaltung der Fairtrade-Standards kontrolliert?
Um die Einhaltung der Standards sicherzustellen, existiert ein komplexes Kontrollsystem, das durch externe Stellen ergänzt wird. Zum einen überprüfen Mitarbeiter von FLO-Cert regelmäßig vor Ort, ob die Standards von den Produzentenorganisationen eingehalten werden, ob die Produzenten die Fairhandels-Prämie erhalten haben und ob diese im Sinne des Fairen Handels verwendet wurde. Zum Anderen erfolgt ein Abgleich der Verkaufszahlen der Produzentenorganisationen mit den Angaben, die die nationale Siegelinitiative von den Lizenznehmern erhält, durch FLO. Ergänzt wird der Kontrollvorgang durch die unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG. Sie überprüft die Angaben der Lizenznehmer. Durch dieses Vorgehen wird sichergestellt, dass nicht mehr Produkte mit dem Fairtrade-Siegel gekennzeichnet werden als tatsächlich unter den Bedingungen des Fairen Handels erworben wurden.
Fair gehandelte Produkte, die zudem Bio-zertifiziert sind, werden zusätzlich auf die Einhaltung der EG-Ökoverordnung hin überprüft.

Fairtrade-Siegel
Beim Fairtrade-Siegel handelt es sich um ein Label zur Kennzeichnung von Produkten, die unter Einhaltung der Fairtradestandards hergestellt wurden. Das Fairtrade-Siegel wird in Deutschland von der nationalen Siegelorganisation Transfair e.V. auf der Basis von Lizenzverträgen vergeben. TransFair selbst ist Mitglied im Dachverband FLO e.V., welcher in Zusammenarbeit mit den Produzenten und Händlern die Standards, nach denen die Produkte hergestellt werden, festlegt. Dadurch wird garantiert, dass alle mit dem Fairtrade-Siegel zertifizierten Produkte weltweit nach den gleichen Standards hergestellt bzw. produziert werden.

Fairtradesiegel

Akteure im Fairen Handel

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Quelle: "Fairer Handel - Eine Chance oder Illusion", Tanja Franke